Aktueller Hinweis zum Sportbetrieb
Die aktuelle 16. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht vor dass die eigene aktive sportliche Betätigung sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen wieder ohne weitere Zugangsbeschränkungen möglich ist. D.h. die 2G / 3G Zugangsbeschränkungen für den Trainingsbetrieb entfallen.